Chancenprüfer Wohnberechtigungsschein

des Rhein-Kreis Neuss nach Landesrecht NRW

Der Chancenprüfer Wohnberechtigungsschein berechnet ab dem Jahr 2022 auf Basis der gemachten Angaben, ob die Möglichkeit besteht, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, um eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen zu können.

Hinweise zur Nutzung / Handhabung
Rot eingefärbte und mit Stern * gekennzeichnete Eingabefelder müssen zwingend gefüllt werden. Durch erläuternde Hilfetexte (aufrufbar über das zu einer Angabe gehörende Fragezeichen ? ) erfolgt eine Eingabeunterstützung.

Die gemachten Eingaben werden nicht gespeichert. Die Daten stehen ausschließlich während der geöffneten Browsersitzung zur Verfügung und werden anonymisiert erhoben. Personenbezogene Daten, wie zum Beispiel angegebene Einnahmen, können keiner bestimmten Person zugeordnet werden.

Für ein möglichst genaues Ergebnis müssen für alle zum Haushalt gehörenden Personen sämtliche Daten vollständig und korrekt eingegeben werden.

Wichtig!
Die Berechnung begründet keinen rechtlichen Anspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines. Sie dient ausschließlich zur Orientierung. Ein Wohnberechtigungsschein wird nur auf schriftlichen Antrag erteilt. Der Antrag ist bei der für die antragstellenden Person zuständigen Verwaltung zu stellen.

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